News: 27.05.2009
PKV Beiträge von der Steuer absetzbar !
Am Mittwoch beriet der Finanzausschuss des Bundestages über das Bürgerentlastungsgesetz. Dieser klangvolle Name ist durchaus berechtigt. Nachdem die Parlamentarier einige Änderungen am Entwurf der Regierung vorgenommen haben, profitieren alle Krankenversicherten von dem Gesetzesvorschlag.
Beiträge für die Krankenversicherung - egal ob gesetzlich oder privat – sind nach diesem Vorhaben ab 2010 komplett von der Steuer absetzbar. Die Absetzbarkeit beschränkt sich aber auf das “sozialhilferechtlich gewährleistete Leistungsniveau”. Die Ergänzung bezieht sich vor allem auf Privatpatienten. Sie können nur diese Anteile ihres Versicherungstarifs geltend machen, die dem Niveau der gesetzlichen Kassen entsprechen. Beiträge für Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung bleiben außen vor.
Parallel dazu gibt es eine Grenze von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige, bis zu der weitere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können. Das ist interessant für Bezieher geringerer Einkommen.
Wer allein durch die Krankenversicherungsbeiträge diese Grenze noch nicht überschreitet, kann in der Steuererklärung weitere Versicherungsbeiträge als Vorsorge angeben. Das sind Beiträge für private Pflegezusatzversicherungen, für Haftpflicht- und Unfallversicherungen, für die Arbeitslosenversicherung und für bestimmte Kapitallebensversicherungen.
Für kleinere Einkommen nachgebessert
Gerade dieser feste Betrag für die Vorsorgeaufwendungen war Ergebnis einer Diskussion der Parlamentarier. Die Koalitionsfraktionen besserten den Vorschlag der Regierung nach. Ursprünglich sollten nur die Krankenversicherungsbeiträge komplett steuermindernd wirken. Dafür war beabsichtigt, dass die aktuell geltende Grenze entfällt. Sie liegt bei 1.500 Euro für Arbeitnehmer und bei 2.400 Euro für Selbstständige. In diesem Rahmen können jetzt schon Versicherungsbeiträge geltend abgesetzt werden, einschließlich der Krankenversicherung.
Vom Regierungsentwurf wären Geringverdiener betroffen gewesen. In der Praxis können vor allem sie bisher neben der Krankenkasse noch die Zahlungen für weiteren Policen geltend machen. Das wäre nach dem Vorschlag der Regierung weggefallen. Durch die Änderungen im Finanzausschuss können sie zukünftig von dem höheren Grenzwert profitieren. Alle übrigen Krankenversicherten dürfen sich darüber freuen, dass die Beiträge sich ab kommenden Jahr auch über die bisher geltende Grenze hinaus absetzen lassen.
Viel Zeit, um das Bürgerentlastungs-Gesetz im Bundestag zu beschließen, bleibt eigentlich nicht mehr. Denn ein anderer Teil der Regelungen, in dem es um die Besteuerung von Unternehmen geht, soll schon zum 1. Juli in Kraft treten.
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