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VWL

VL-News: Attraktive Bedingungen seit April 2009

Je nach Tarifvertrag können Arbeitgeber ihren Angestellten bzw. Dienstherren ihren Beamten jeden Monat einen kleinen Geldbetrag zur privaten Vermögensbildung spendieren (vermögenswirksame Leistungen, VL). Vater Staat gibt noch „einen Schnaps“ obendrauf.

Das zusätzlich zum Gehalt gezahlte Geld wird vom Staat je nach Anlageform durch Zulagen aufgebessert. Wer das Geld in Aktienfonds anlegt, erhält von der öffentlichen Hand auf seine jährlichen Einzahlungen seit 1.4.2009 bis zu 20 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Bislang lag der Fördersatz bei 18 Prozent.

Der förderfähige Höchstbetrag beim Beteiligungssparen beträgt jährlich 400 Euro. Dieser Betrag wird seit April mit maximal 80 Euro statt mit bisher 72 Euro bezuschusst. Die Zulage ist steuer und sozialversicherungsfrei.

Ebenfalls erhöht wurden zum 1.4.2009 die Einkommensgrenzen, bis zu denen die ArbeitnehmerSparzulage fließt. Künftig kommen Ledige mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 20.000 Euro und Verheiratete mit bis zu 40.000 Euro in den Genuss der staatlichen Förderung. Zuvor lagen die Einkommensgrenzen bei 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten.

Gefördert wird mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent desBeteiligungssparens:

  • Sparbeiträge des Arbeitnehmers aufgrund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen,
  • Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgrund eines Wertpapier-Kaufvertrags,
  • Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgrund eines Beteiligungs-Vertrags oder eines BeteiligungsKaufvertrags.
  • Alternativ sind 9Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen bis maximal 470 Euro jährlich förderfähig (Arbeitnehmer-Sparzulage 42,30 Euro):
  • Aufwendungen des Arbeitnehmers nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Bausparen),
  • Aufwendungen des Arbeitnehmers zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes oder einer im Inland gelegenen Eigentumswohnung oder zum Erwerb eines im Inland gelegenen Grundstücks zum Zwecke des Wohnungsbaus,
  • Aufwendungen zur Entschuldung einer Immobilie.

 

Tipp
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Ihren Dienstherrn, ob und in welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen zahlt. Wenn Sie die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht überschreiten: Prüfen Sie, ob Sie zusätzlich zu den Leistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherren einen Teil Ihres Verdiensts vermögenswirksam anlegen, um die höchst mögliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten. Alternative: Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber statt der VLZahlungen eine entsprechende Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung. Die Rendite ist hier noch höher.    

Die Förderungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz kann jeder Arbeitnehmer nutzen, auch und gerade dann wenn Ihr Arbeitgeber nichts dazu bezahlt. Nutzen Sie die Förderungen für Ihre Extra-Power-Rente.

Hier geht es zum Formular.

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